Wie lange muss ich arbeiten wenn ich schwanger bin? Finde hier alle wichtigen Antworten

Arbeitszeiten bei Schwangerschaft

Hallo liebe Leserin,
wenn Du schwanger bist, stellen sich Dir bestimmt viele Fragen zu Deiner Arbeit. Eine davon ist sicherlich, wie lange Du arbeiten musst, wenn Du schwanger bist. In diesem Artikel wollen wir Dir dazu die wichtigsten Informationen geben. Also, lass uns loslegen!

Du musst so lange arbeiten, wie es dein Arzt sagt. Grundsätzlich kannst du die ganze Schwangerschaft über arbeiten, solange es deine Gesundheit zulässt. Wenn es dir jedoch zu viel wird, kannst du auch ein paar Wochen vor dem errechneten Geburtstermin in den Mutterschutz gehen. Da du hier die Regeln einhalten musst, solltest du unbedingt deinen Arzt und deinen Arbeitgeber um Rat fragen.

Rechte von werdenden und stillenden Müttern: 8,5 Std./90 Std. Max.

Du als werdende oder stillende Mutter hast ein gesetzlich vorgeschriebenes Recht, dass Du nicht länger als 8,5 Stunden pro Tag oder 90 Stunden in der Doppelwoche arbeiten darfst. Das gilt natürlich auch, wenn Du noch keine 18 Jahre alt bist – hier liegt die Obergrenze bei 8 Stunden pro Tag oder 80 Stunden in der Doppelwoche. Es ist wichtig, dass Du Dein Recht kennst und darauf achtest, dass es eingehalten wird. Sollte das nicht der Fall sein, kannst Du Dich an eine Beratungsstelle wenden, die Dir bei Deinen Rechten weiterhelfen kann.

Schwangerschaft: Lohnerhalt während Arbeitsverbot für Vollzeit- & Minijobber

Du hast während der Schwangerschaft ein Arbeitsverbot? Dann ist es wichtig zu wissen, dass Dir während des Verbots der Lohn weitergezahlt wird. Wie viel Lohn Dir zusteht, richtet sich nach Deinem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen, wenn Du wöchentlich bezahlt wirst, oder der letzten drei Monate, wenn Du monatlich bezahlt wirst. Dies gilt übrigens nicht nur für Vollzeitbeschäftigte, sondern auch für Minijobber. Es ist also sichergestellt, dass Du auch während des Arbeitsverbots finanziell abgesichert bist.

Schwanger in der Probezeit: Deine Rechte nach dem Mutterschutzgesetz

Du hast gerade erfahren, dass Du schwanger bist und befürchtest nun, dass Dein Arbeitgeber Dir während der Probezeit kündigen könnte? Laut dem § 17 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ist das ausgeschlossen, denn das MuSchG gilt auch in der Probezeit: Schwangeren Arbeitnehmerinnen darf in dieser Zeit nicht gekündigt werden. Während der Schwangerschaft und des Mutterschutzes hast Du weiterhin Anspruch auf Lohn, Urlaub und schwangerschaftsbedingte Arbeitsfreistellungen. Sobald die Probezeit vorüber ist, hast Du zusätzlich Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Mutterschutzfristen. Informiere Dich deshalb am besten direkt bei Deinem Arbeitgeber, welche Ansprüche Du in der Schwangerschaft und in der Probezeit hast. Denn schwanger zu sein, bedeutet für Dich und Dein ungeborenes Kind ein Recht auf besonderen Schutz!

Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen während Schwangerschaft

Vom Augenblick an, in dem Sie schwanger sind, bis zu ihrer Rückkehr aus der Mutterschutzfrist nach der Geburt, darf dein Arbeitgeber dich nur unter bestimmten Umständen kündigen. Selbst nach dem Ende der Mutterschutzfrist ist eine Kündigung noch vier Monate lang unzulässig. So hast du eine Art Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen. Wird dir von deinem Arbeitgeber trotzdem gekündigt, solltest du dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Er kann dir dann dabei helfen, deine Rechte einzufordern.

 Schwangerschaftsarbeitszeiten

Kündigungsschutz für Schwangere: Schutz ab Empfängnis bis 4 Monate nach Geburt

Der Schutz der werdenden Mutter beginnt schon mit der Empfängnis und dauert mindestens bis vier Monate nach der Entbindung an. Während dieser Zeit darfst du auf gar keinen Fall gekündigt werden. Die Kündigungsschutzfrist gilt für jede Schwangerschaft und ist in § 9 des Mutterschutzgesetzes festgeschrieben. Damit möchte der Gesetzgeber auch verhindern, dass die werdende Mutter nach der Geburt des Kindes ihren Job verliert und es nicht schafft, sich auf den Wiedereinstieg in das Berufsleben vorzubereiten.

Schwangere & Stillende Mutter schützen: Arbeitsplatz gestalten!

Du als Arbeitgeber bist dazu verpflichtet, eine werdende oder stillende Mutter während der Schwangerschaft und nach der Entbindung zu beschäftigen. Dazu musst Du ihren Arbeitsplatz einschließlich Maschinen, Werkzeugen und Geräten so einrichten, dass sowohl die Mutter als auch ihr Kind optimal vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind. Sei dir also bewusst, dass du in der Verantwortung bist, den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass eine Mutter und ihr Baby auf keinen Fall gefährdet werden.

TK erstattet volles Brutto-Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverbot

Du hast ein Beschäftigungsverbot? Kein Problem! Die Techniker Krankenkasse (TK) erstattet Dir dann das Brutto-Arbeitsentgelt, also den Betrag, den Du vor Abzug der Sozialabgaben erhalten hast – und das in voller Höhe! Egal, ob es über oder unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Außerdem erstattet die TK Dir auch die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, die auf das Arbeitsentgelt entfallen. Auch hier erhältst Du in tatsächlicher Höhe zurück.

Elterngeld: Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Du musst Dir keine Sorgen machen, denn ein Beschäftigungsverbot während Deiner Schwangerschaft hat keine Auswirkungen auf Dein Elterngeld. Dein Arbeitgeber zahlt Dir auch während des Beschäftigungsverbotes weiterhin Dein normales Gehalt. Daher ist Dein Einkommen vor der Geburt unverändert und die Höhe des Elterngeldes bleibt gleich. Solltest Du aber in der Schwangerschaft weniger arbeiten, wird sich die Höhe des Elterngeldes entsprechend verringern. Es lohnt sich also, das Beschäftigungsverbot so gut es geht einzuhalten.

Arztattest richtig formulieren: Beschäftigungsverbot einhalten

Um ein Beschäftigungsverbot einzuhalten, brauchst Du ein Attest von einem Arzt. Dieses muss in eigener Formulierung ausgestellt werden und sollte möglichst genau beschreiben, inwiefern das Beschäftigungsverbot gilt. Soll heißen: In dem Attest sollte klar erkenntlich sein, ob Du jegliche Tätigkeit am Arbeitsplatz unterlassen musst oder ob einzelne Aufgabenbereiche ausgeschlossen sind. Es ist wichtig, dass Dein Arzt alles klar und verständlich formuliert, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. Dies hilft Dir, das Beschäftigungsverbot richtig einzuhalten.

Gefährdet Arbeit deine oder die Gesundheit deines Kindes? Ärztliches Beschäftigungsverbot schützt!

Du hast ein ärztliches Beschäftigungsverbot, wenn dein Arbeiten deine oder die Gesundheit deines Kindes gefährden könnte. In diesem Fall stellt dir deine Ärztin oder dein Arzt ein Attest aus, welches besagt, dass du ganz oder teilweise nicht arbeiten darfst. Das ärztliche Beschäftigungsverbot schützt deine Gesundheit und die deines Kindes und stellt sicher, dass du nicht deiner Arbeit nachgehst, wenn es gefährlich sein könnte. Es ist wichtig, dass du auf die Anweisungen deines Arztes hörst und die Anweisungen des Attests befolgst. So kannst du sicherstellen, dass du und dein Kind gesund bleiben.

 Schwangerschaftsarbeitszeiten in Deutschland

Mutterschutzgesetz: §3 Absatz 1 Beschäftigungsverbot

Du hast vielleicht schon einmal von einem Beschäftigungsverbot gemäß § 3 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) gehört. Es ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schutzmaßnahme, die das Wohlergehen von Mutter und Kind während der Schwangerschaft und nach der Geburt sicherstellen soll. Dieses Verbot kann auch dann vorliegen, wenn psychisch bedingter Stress das Leben oder die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet. Es ist wichtig, dass du dich in solchen Fällen an deinen Arbeitgeber und deinen Arzt wendest, damit sie entscheiden können, ob ein Beschäftigungsverbot angeordnet werden muss. In jedem Fall ist es wichtig, dass du dir ausreichend Pausen gönnst und auf deine Gesundheit und die deines ungeborenen Kindes achtest.

Schwangere und Stillende: Pausenregelungen laut ArbZG

Du als schwangere oder stillende Frau hast leider keinen Anspruch auf spezielle Pausenregelungen nach dem Mutterschutzgesetz. Du musst dich an die allgemeinen Pausenregelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) halten. Wenn du mehr als 6 bis 8,5 Stunden pro Tag arbeitest, hast du Anspruch auf mindestens eine halbe Stunde Pause. Wenn du jedoch mehr als 9 Stunden an einem Tag arbeitest, hast du Anspruch auf eine Stunde Pause. Achte daher immer darauf, dass du genug Pausen machst. Deine Gesundheit ist bei der Arbeit ein wichtiges Thema und sollte nicht vernachlässigt werden.

Betriebsarzt: Verantwortung für sichere und gesunde Arbeit für Schwangere

Wenn der Facharzt als behandelnder Arzt kein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellt, kann der Betriebsarzt davon ausgehen, dass die Gesundheit der Schwangeren dies nicht erfordert. Es liegt in der Verantwortung des Betriebsarztes, darauf zu achten, dass die Möglichkeiten der schwangeren Frau gewahrt werden. Das heißt, er sollte dafür sorgen, dass mögliche gesundheitliche Risiken rechtzeitig erkannt und dementsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört auch, dass die Schwangere und ihr Arbeitgeber über alle relevanten Umstände informiert werden, die sich auf ihre Gesundheit auswirken könnten. Der Betriebsarzt sollte sicherstellen, dass die Schwangere eine angemessene Arbeitsbelastung und regelmäßige Pausen hat, so dass sie sich während ihrer Schwangerschaft gesund und sicher fühlt.

Erfahre, was das Elterngeld beträgt & wie es berechnet wird

Du hast gerade Nachwuchs bekommen und fragst dich, was das Elterngeld ist? Kein Problem, das Elterngeld beträgt 67 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt. Allerdings ist der Betrag auf ein Maximum von 1800 Euro und ein Minimum von 300 Euro begrenzt. Als Berechnungsgrundlage gilt ausschließlich das zu versteuernde Einkommen, welches im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt ist. Wichtig: Das Elterngeld wird nur für maximal 14 Monate ausgezahlt.

Finanzielle Unterstützung für Eltern ab 2021

Ab Beginn des nächsten Jahres, dem 01.01.2021, wirst du als Elternteil einen finanziellen Zuschuss in Anspruch nehmen können. Dafür erhältst du vom Staat eine finanzielle Unterstützung. Für das erste und zweite Kind gibt es dabei 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind sogar 250 Euro. Dieses Geld kannst du nutzen, um deine Kinder in bestimmten Bereichen zu unterstützen, wie zum Beispiel bei Ausgaben für Bücher, Kleidung oder den Sportverein. So unterstützt dich der Staat dabei, die Bedürfnisse deiner Kinder bestmöglich zu erfüllen.

Gesetzlich geregelt: Schwangeren Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen

Du als werdende Mutter bist gesetzlich dazu verpflichtet, im Laufe deiner Schwangerschaft regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen zu gehen. Dein Arbeitgeber muss dir dann die Freistellung dafür geben, falls die Untersuchungen auch nur während der Arbeitszeit möglich sind. Ein Verdienstausfall darf für dich daraus nicht resultieren. Deswegen kannst du dich auf deinen Arbeitgeber verlassen, dass er dir eine angemessene Freistellung gewährt.

Mutterschutz: Wie verändert sich meine Probezeit?

Du hast während des Mutterschutzes ein befristetes Probearbeitsverhältnis? Leider verlängert sich dadurch deine Probezeit nicht. Auch wenn dein Arbeitsvertrag zu Beginn des Mutterschutzes angefangen hat, heißt das nicht, dass die Probezeit sich automatisch verlängert. Es ist wichtig, dass du weißt, dass du nach dem Mutterschutz wieder in dein vorheriges Arbeitsverhältnis einsteigst, denn deine Probezeit endet nach der vereinbarten Zeit. Falls du unsicher bist, wann deine Probezeit ausläuft, dann kontaktiere deinen Arbeitgeber, damit du Gewissheit hast.

Elterngeld beantragen: Wichtige Informationen & Unterstützung

Du bist gerade Eltern geworden und überlegst, ob du die Elternzeit in Anspruch nehmen möchtest? Dann solltest du wissen, dass du während der Elternzeit kein Gehalt von deinem Arbeitgeber erhältst. Doch es gibt eine tolle finanzielle Unterstützung vom Staat: Elterngeld. Mit dieser monatlichen Zahlung kannst du einen Ausgleich schaffen, falls du nach der Geburt deines Kindes zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten möchtest. Wenn du Elterngeld beantragen möchtest, kannst du dich an dein zuständiges Familienkasse wenden. Die Familienkasse kann dir bei der Antragstellung behilflich sein und dir alle wichtigen Informationen zur Höhe des Elterngelds geben.

GOÄ: Kosten für BV-Bescheinigungen liegen bei 5,40 €

Die Bescheinigung eines BV ist oft nicht in den gesetzlichen Regelungen enthalten. Dies bedeutet, dass man die Kosten für die Untersuchung, Diagnostik und Behandlung selbst tragen muss. Für solche privaten Leistungen gilt in Deutschland die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Gemäß Ziffer 70 der Gebührenordnung für Ärzte belaufen sich die Kosten auf 40 Punkte, was einem Einfachsatz von 2,33 € entspricht. Dieser Sätze wird bei einem Faktor 2,3 verdoppelt, sodass die Kosten insgesamt 5,40 € betragen.

Mütter-Schutzgesetz: Arbeitgeber über Schwangerschaft informieren

Du solltest als werdende Mutter deinen Arbeitgeber über deine Schwangerschaft und den mutmaßlichen Entbindungstermin informieren, sobald du davon weißt. Laut Arbeitsrecht ist das nämlich vorgeschrieben. Genauer gesagt sagt der § 15 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG), dass du deinen Arbeitgeber „sollst“. Es ist sehr wichtig, dass du deinen Arbeitgeber rechtzeitig informierst, denn nur so kann er alle notwendigen Schutzmaßnahmen treffen. Außerdem kannst du so auch frühzeitig deine Mutterschutzfristen, Elternzeit und andere wichtige Dinge regeln.

Fazit

Du musst so lange arbeiten, wie dein Arzt es dir erlaubt. Normalerweise kannst du bis zu vier Wochen vor deinem errechneten Geburtstermin in den Mutterschutz gehen. Während deiner Schwangerschaft ist es wichtig, dass du dich ausreichend ausruhst und dich schonst, damit es dir und deinem Baby gut geht.

Du musst entscheiden, wann du aufhören willst zu arbeiten, wenn du schwanger bist. Deine Entscheidung hängt von deinen persönlichen Umständen ab, wie zum Beispiel deinem Arbeitsort, deiner finanziellen Situation und deinen Wünschen für die Zukunft. Du musst entscheiden, was für dich am besten ist.

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